Eine Herberge braucht keinen eigenen Eigentümer
Um 1600
Haidhausen - Au - Lohe * „Herberge“ oder „Gemach“ bezeichnet einen Wohnteil innerhalb eines Hauses, etwa eine Stube, eine Wohnung oder ein Stockwerk. Die Bezeichnung sagt noch nichts darüber aus, wem dieser Teil gehört: Ein Eigentümer kann sämtliche Herbergen eines Hauses besitzen; in anderen Häusern teilen sich zwei oder drei Personen das Eigentum. Erst nach und nach werden einzelne Wohnteile häufiger getrennt verkauft.
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