Die Staatsregierung lehnt den Feiertag zur Freistaatsgründung ab
München * Die Bayerische Staatsregierung lehnt die Forderung der Landtags-SPD ab, den 8. November 2018 zum 100. Jahrestag der Freistaatsgründung als gesetzlichen Feiertag zu begehen.
In einem Antwortschreiben verweist das Kultusministerium auf die bereits hohe Zahl bayerischer Feiertage. Außerdem soll das Jubiläumsjahr sowohl die Verfassung von 1818 als auch die Gründung des Freistaats 1918 würdigen. Ein einzelner Feiertag zur Erinnerung an die Abschaffung der Monarchie passe nach Auffassung der Regierung nicht in dieses Konzept.
Für das Jubiläumsjahr ist allerdings eine Würdigung von Kurt Eisners „herausragender historischer Leistung“ angekündigt, unter anderem bei einem Staatsakt im November 2018. Diese Anerkennung lässt auf einen Wandel im staatlichen Umgang mit dem lange umstrittenen Freistaatsgründer hoffen.