Schutzprivileg für die Laufmaschine
12. Januar 1818
Baden * Karl von Drais erhält für seine Laufmaschine ein zehnjähriges großherzogliches Privileg in Baden. Dieser Vorläufer des heutigen Patents schützt seine Erfindung dort vor unerlaubtem Nachbau. Außerhalb Badens bietet das Privileg jedoch keinen Schutz. Trotz internationaler Bekanntheit und zahlreicher Nachbauten verdient Drais deshalb nur wenig an seiner Erfindung.
Personen:
Drais Karl von