Hessen beschließt das weltweit erste Datenschutzgesetz
30. September 1970
Wiesbaden * Der Hessische Landtag verabschiedet das weltweit erste Datenschutzgesetz. Es reagiert auf die zunehmende elektronische Datenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung und soll Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch schützen. Zugleich schafft es die gesetzliche Grundlage für das Amt eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten.
Das Gesetz tritt am 13. Oktober 1970 in Kraft.
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Landtag Hessen, Datenschutzgesetz