Die Schaumweinsteuer wird endgültig aufgehoben
4. Februar 1935
Berlin * Ein Gesetz hebt die bereits seit Dezember 1933 ausgesetzte Schaumweinsteuer endgültig auf. Zugleich wird die Mineralwassersteuer abgeschafft. Die zunächst befristete Entlastung erhält damit eine dauerhafte gesetzliche Grundlage.