Der Soldatenrat ordnet die Wahl von Kasernenräten an
8. November 1918
München * Der Soldatenrat weist die Soldaten an, an jedem militärischen Standort der Stadt einen Kasernenrat aus zehn Soldaten zu wählen. Das gewählte Gremium übernimmt die Leitung der jeweiligen Kaserne. Die Weisung bestimmt: „Dieser übernimmt die Leitung der Kaserne. Seinen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.“ Damit erhält die revolutionäre Selbstverwaltung der Soldaten eine organisatorische Grundlage.
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