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Fakten

Das bayerische Denkmalschutz-Gesetz tritt in Kraft

1. Oktober 1973

München * Das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler des Freistaats Bayern tritt in Kraft. Es bildet die gesetzliche Grundlage für den Denkmalschutz.

Schlagwörter: Denkmalschutz-Gesetz