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Fakten

Ludwig Thoma tritt eine sechswöchige Haftstrafe an

16. Oktober 1906

München-Obergiesing * Ludwig Thoma tritt eine sechswöchige Haftstrafe in der Strafvollzugsanstalt Stadelheim an. Er ist für schuldig befunden worden, mit seinem Gedicht „An die Sittlichkeitsprediger“ die Kirche beleidigt zu haben.