Anführer des Aufstands sollen höchstens Geldstrafen erhalten
27. Januar 1706
Salzburg - Wien * Auf Bitten des Salzburger Fürsterzbischofs befiehlt Kaiser Joseph I., dass auch gegen alle nach dem 11. Januar 1706 verhafteten Anführer des Aufstands höchstens Geldstrafen auszusprechen sind.