Der Rekrutierungsdruck auf ledige Bauernburschen wächst
24. Juli 1705
München - Baiern * Da die Anordnung vom 16. Juni kaum Rekruten einbringt, ändert die Kaiserliche Administration das Verfahren. Statt vier müssen nun jeweils zwölf Höfe gemeinsam bis zum 10. August einen wehrfähigen Mann stellen. Gelingt dies nicht, werden 16 Gulden Ersatzgeld fällig; unter mehreren geeigneten Männern soll notfalls das Los entscheiden.
Ledige und umherziehende Bauernburschen geraten dabei besonders ins Visier der Behörden und können zum Militärdienst eingezogen werden. Trotz der herabgesetzten Quote bleibt die Zwangsrekrutierung eine schwere Belastung für die Landbevölkerung.
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