Gnade für die meisten der am Aufstand Beteiligten
2. Januar 1706
Wien * Kaiser Joseph I. ordnet an, nach der „Niederwerfung der Erhebung“ gnädig gegen die Beteiligten vorzugehen, sofern sie nicht zu den Urhebern und Anführern des Aufstands gehören.
Personen:
Joseph I. Kaiser
Schlagwörter:
Mordweihnacht