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Fakten

Gnadenzusage für fast alle Aufständischen 

28. Dezember 1705

München * Die kaiserliche Administration sagt den Teilnehmern des Aufstands Gnade zu. Ausgenommen bleiben die als „Rädelsführer“ bezeichneten Anführer, gegen die die Verfolgung fortgesetzt wird. Die Zusage soll die übrigen Beteiligten zur Aufgabe des Widerstands bewegen.

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