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Fakten

Die Administration bedroht auch die Familien der Aufständischen

12. Dezember 1705

München * Die Kaiserliche Administration erlässt ein Abmahnungsmandat gegen die Aufstandsbewegung. Es droht nicht nur den Aufständischen selbst, sondern auch ihren Familien mit staatlichen Strafen. Selbst Angehörige, die nicht persönlich an der Erhebung beteiligt sind, sollen damit für das Verhalten ihrer Verwandten haftbar gemacht werden. 

Durch diese Form der Kollektivhaftung versucht die Verwaltung, die Bevölkerung einzuschüchtern, den Aufständischen jede Unterstützung zu entziehen und ihre Bewegung gesellschaftlich zu isolieren. Am 19. Dezember werden die Drohungen in einem weiteren Mandat noch erheblich verschärft. 

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