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Fakten

Volkssänger Georg Schwarz wird zu sechs Mark Strafe verurteilt

8. April 1879

München * Der Münchner Volkssänger Georg Schwarz wird zu sechs Mark Strafe verurteilt. Er hat bei Abendauftritten am 27. November 1878 im Fraunhofergarten und am 4. Dezember 1878 im Braunauerhof Bärte, Perücken, Zylinder und „andere Versatzstücke“ benutzt.