Jüdischen Fleischverkäufern ist der Verkauf bestimmter Fleischteile an Christen erlaubt
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München * Jüdische Einwohner dürfen Fleischteile geschlachteter Tiere an christliche Käufer verkaufen, die sie nach den jüdischen Speisevorschriften selbst nicht verzehren dürfen. Die Regelung ermöglicht die wirtschaftliche Verwertung dieser Teile und gehört zu den städtischen Bestimmungen über den Fleischhandel.