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Fakten

Das Kurfürstentum Baiern führt die Wehrpflicht ein

7. Juni 1805

München * Das Kurfürstentum Baiern führt die Wehrpflicht ein. Diese gilt jedoch nicht für alle Baiern, denn die Gesetze zur Ergänzung des stehenden Heeres aus den Jahren 1805 und 1812 gestatten dem städtischen Bürgertum „großzügige Befreiung vom Wehrdienst“.