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Fakten

Zwanzig begnadigte Wiedertäufer müssen Abbitte leisten

2. Februar 1528

München * Von den zwanzig begnadigten Wiedertäufer werden 19 barfuß, barhäuptig, jeder mit einer brennenden Kerze und ein hölzernes Kreuz tragend vor die Peterskirche und die Frauenkirche geführt. Dort müssen sie in Begleitung von Seelschwestern stehen. Die Prozedur wiederholt sich an den beiden folgenden Sonntagen.