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Fakten

Der Wiesnwirt Steyrer Hans muss eine Strafe von 100 Mark zahlen

September 1888

München-Theresienwiese * Als sich der Wiesnwirt Steyrer Hans nicht an das polizeiliche Verbot hält und erneut mit seiner Belegschaft in festlich geschmückten Wagen zum Oktoberfest fährt, muss er eine Strafe von 100 Mark zahlen.