Die Berliner Regierung beschließt die Einführung von Volksgerichten
Nach dem 10. November 1918
Berlin * Die demokratische Regierung nach der November-Revolution beschließt die Einführung von Volksgerichten. Die Aburteilung von Mördern unterliegt seither diesen Gerichten, die Vollstreckung erfolgt grundsätzlich durch Erschießen.
Schlagwörter:
Henker, Scharfrichter, Berlin, Volksgericht, Revolution, Erschießen, Vollstreckung, Mörder