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Fakten

Die Berliner Regierung beschließt die Einführung von Volksgerichten

Nach dem 10. November 1918

Berlin * Die demokratische Regierung nach der November-Revolution beschließt die Einführung von Volksgerichten. Die Aburteilung von Mördern unterliegt seither diesen Gerichten, die Vollstreckung erfolgt grundsätzlich durch Erschießen.