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Fakten

Das Gesetz über den Ladenschluss verabschiedet

28. November 1956

Bonn * Der Bundestag verabschiedet das Gesetz über den Ladenschluss. Demnach dürfen Geschäfte nur noch montags bis freitags von 7.00 bis 18.30 Uhr und samstags bis 14.00 Uhr geöffnet sein. Die Gesamtstundenzahl der Ladenöffnungszeiten pro Woche liegt bei 63,5 Stunden.

Schlagwörter: Ladenöffnungszeiten