Kaiser Wilhelm II. verhängt den Kriegszustand - außer in Bayern
31. Juli 1914
Berlin - München * Mit der kaiserlichen Verhängung des Kriegszustands verändern sich auch die Rahmenbedingungen für Bayerns Eigenständigkeit grundlegend. Die bisher auf den bayerischen König vereidigte Armee wird damit nämlich dem Deutschen Kaiser unterstellt. Doch ist dazu zuvor eine offizielle Feststellung des Kriegszustandes von Seiten des bayerischen Königs notwendig.
Personen:
Ludwig III. König, Wiltrud Königstochter