Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Beat-Veranstaltungen sind vergnügungssteuerpflichtig

23. Juni 1966

München * Das Münchner Verwaltungsgericht verfügt, dass Beat-Veranstaltungen auch künftig vergnügungssteuerpflichtig sind, selbst wenn „durch die elektrische Tonverstärkung das Dargebotene nur als Lärm erscheint“