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Fakten

Ein Ablassbrief nennt erstmals das Franziskanerkloster

13. Januar 1257

Rom-Lateran * Papst Alexander IV. erteilt einen Ablassbrief für das Franziskanerkloster in München. Der Ablass gilt an den Festen der Heiligen Franziskus, Antonius und Klara sowie acht darauffolgende Tage. Es ist die erste sichere Kunde vom Bestehen des Franziskanerklosters. 

Schlagwörter: Ablass, Franziskaner