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Fakten

Der Hofoberrichter erlässt Bestattungsvorgaben

18. Juli 1789

München * Der Hofoberrichter erlässt für die künftigen Bestattungen einen Befehl, in dem es heißt: 

  • Das Grab muss mindestens 6 Schuh tief sein.
  • Zwischen zwei Bestattungen in einem Grab müssen zwölf Jahre vergangen sein.
  • Die Beerdigung darf erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.