Kaiser Friedrich erklärt die Bischöfe zu selbstständigen Landesherren
26. April 1220
Frankfurt am Main * Kaiser Friedrich II. erklärt in seiner „confoederatio cum principibus ecclesiasicis“ die Bischöfe zu selbstständigen Landesherren. Landesherren können diese aber nur in Gebieten werden, die sie vom Kaiser als Lehen erhalten haben und die nicht unter herzoglicher Herrschaft stehen.
📍 Ort
Personen:
Friedrich II. Kaiser
Schlagwörter:
Bischof, Landesherr