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Fakten

Die Rheinbayerische Kreisregierung verbietet das Hambacher Fest

8. Mai 1832

Hambach * Die Rheinbayerische Kreisregierung unter der Leitung von Ferdinand Freyherr von Adrian-Werburg verbietet das Hambacher Fest. Begründet wird das Verbot mit

  • der Ungesetzlichkeit des Versammlungszwecks,  
  • der politischen Diskussion und
  • dem Bestreben der Auflösung der bestehenden Ordnung.