Religionsfreiheit und Gleichbehandlung der Konfessionen bestätigt
24. März 1809
München-Kreuzviertel * Das Edikt über die äußeren Rechtsverhältnisse des Königreiches Baiern in Bezug auf Religion und kirchliche Gesellschaften bestätigt die Religionsfreiheit und verankert die Gleichbehandlung der Konfessionen.