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Fakten

Religionsfreiheit und Gleichbehandlung der Konfessionen bestätigt

24. März 1809

München-Kreuzviertel * Das Edikt über die äußeren Rechtsverhältnisse des Königreiches Baiern in Bezug auf Religion und kirchliche Gesellschaften bestätigt die Religionsfreiheit und verankert die Gleichbehandlung der Konfessionen.