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Fakten

Anwerbeabkommen für spanische Arbeitskräfte

29. März 1960

Bundesrepublik Deutschland - Spanien * Zwischen Spanien und der Bundesrepublik Deutschland wird ein „Abkommen zur Anwerbung spanischer Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt“ abgeschlossen.

Schlagwörter: Anwerbeabkommen, Spanien