Anwerbeabkommen für spanische Arbeitskräfte
29. März 1960
Bundesrepublik Deutschland - Spanien * Zwischen Spanien und der Bundesrepublik Deutschland wird ein „Abkommen zur Anwerbung spanischer Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt“ abgeschlossen.
Schlagwörter:
Anwerbeabkommen, Spanien