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Fakten

Die verbotene paramilitärische Wehrsportgruppe Hoffmann im Verdacht

Um den 28. September 1980

München * Die Ermittlungen der ersten Tage nach dem Oktoberfest-Attentat konzentrieren sich auf die verbotene paramilitärische Wehrsportgruppe Hoffmann. Selbst Generalbundesanwalt Kurt Rebmann verkündet, dass Gundolf Köhler keinesfalls allein für das Attentat verantwortlich sein kann.