Wiederaufnahme des Verfahrens zum Wiesn-Attenat verweigert
1984
Karlsruhe * Die Generalbundesanwaltschaft verweigert eine Wiederaufnahme des Verfahrens zum Wiesn-Attenat.
Personen:
Rebmann Kurt Generalbundesanwalt
Schlagwörter:
Oktoberfest, Wiesn-Attentat