Karl Valentin darf eine Rundfunkempfangsanlage betreiben
7. Oktober 1924
München-Lehel * Karl Valentins Gesuch zur Genehmigung zur Errichtung und zum Betriebe einer Rundfunkempfangsanlage in der Wohnung wird von der Polizeidirektion positiv beschieden.
Personen:
Valentin Karl
Schlagwörter:
Rundfunkempfangsanlage, Polizeidirektion