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Fakten

Jan Hus wird in Konstanz in einem Verlies inhaftiert

Ab dem 6. Dezember 1414

Konstanz * Jan Hus wird auf der Dominikanerinsel in Konstanz in einem Verlies inhaftiert. Weil Jan Hus seine Thesen nicht widerrufen will, wird der Geleitbrief des Königs für den Kritiker für ungültig erklärt, weil jetzt nicht mehr die weltliche Ordnung für ihn zuständig sei, sondern die kirchliche.

Außerdem war die Zusage - nach damaliger Rechtsauffassung - sowieso ungültig, weil es gegenüber einem Häretiker keine verpflichtende Zusage geben kann.