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Fakten

Rudolf Egelhofer wird ohne Gerichtsverhandlung erschossen

3. Mai 1919

München-Graggenau * Der im Keller der Residenz inhaftierte Rudolf Egelhofer wird in aller Frühe zum Verhör geholt. Wenig später wird er mit einem Kopfschuss getötet. Da der Exekution keine Gerichtsverhandlung vorausgeht, handelt es sich bei der Erschießung Rudolf Egelhofers um vorsätzlichen Mord

Ernst Toller schreibt später in seinen Erinnerungen: „Egelhofers Gegner nannten ihn einen Bluthund, in Wahrheit war er ein sensibler Mensch, den erst das Erlebnis der Kieler Matrosenaufstände hart und mitleidlos gemacht hat“