Die Cenovis-Werke werden vom NS-Boykott ausgenommen
5. April 1933
München-Au * Das „Zentralkomitee zur Abwehr der jüdischen Greuel- und Boykotthetze“ der NSDAP nimmt zur Frage Stellung, ob die Cenovis-Werke von den Boykottmaßnahmen gegen jüdische Geschäfte betroffen seien. In seiner Antwort kommt das Gremium zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für einen Boykott des Unternehmens nicht gegeben seien und die Cenovis-Werke deshalb nicht unter den reichsweiten Boykott vom 1. April 1933 fielen.
Die Anfrage verdeutlicht den wachsenden politischen Druck und die zunehmende Diskriminierung von Unternehmern jüdischer Herkunft in den ersten Monaten der nationalsozialistischen Herrschaft.
Straße:
Rosenheimer Straße 0
📍 Ort