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Fakten

Die Bewohner von Elsaß und Lothringen können das Land verlassen

Bis zum 1. Oktober 1871

Elsass - Lothringen * Die Bewohner der Provinzen Elsaß und Lothringen können bis zum 1. Oktober das Land um den Preis des Heimatverlustes verlassen. Das Angebot nehmen vorwiegend Staatsbedienstete, junge Leute und Industrielle an.