Die Ottonische Handfeste gibt den Ständen neue Privilegien
5. Juni 1311
Landshut * Herzog Otto III. von Niederbaiern gewährt in der Ottonischen Handfeste den Niederbaierischen Ständen Privilegien und Rechte gegen die Leistung einer einmaligen Steuer. Der Adel, der Klerus sowie die Städte und Märkte erhalten dadurch für ihre Besitzungen die Niedere Gerichtsbarkeit.
Schlagwörter:
Ottonische Handfeste, Stände, Privilegien, Rechte, Steuer, Adel, Klerus, Städte und Märkte, Niedere Gerichtsbarkeit