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Fakten

Die Reichstagsbrandverordnung wird erlassen

28. Februar 1933

Berlin * Die Verordnung des Reichspräsidenten Hindenburg „Zum Schutz von Volk und Staat“, die sogenannte Reichstagsbrandverordnung wird erlassen. Damit werden unter anderem Grundrechte außer Kraft gesetzt und willkürliche polizeiliche Schutzhaft ohne richterliche Kontrolle ermöglicht.