Das Krematorium am Ostfriedhof kann in Betrieb genommen werden
28. November 1912
München-Obergiesing * Endlich kann das Krematorium am Ostfriedhof in Betrieb genommen werden. Aufgrund einer Genehmigung der bayerischen Staatsregierung wird die eigenständige Entscheidung über die Leichenverbrennung nun den Kommunen überlassen.
Standort: Ostfriedhof
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