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Fakten

Die Familie Schülein verzichtet auf die Rückgabe ihrer Grundstücke

12. Dezember 1950

München-Berg am Laim * Vor der Wiedergutmachungsbehörde für Oberbayern erklärt die Familie Schülein offiziell den Verzicht auf die Rückgabe ihrer Grundstücke in Berg am Laim. Damit beendet sie die entsprechenden Rückerstattungsverfahren und verzichtet auf die Wiedererlangung des früheren Grundbesitzes.

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