Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Das Faschingstreiben wird verboten

16. Februar 1919

München * In Hinblick auf den anstehenden Fasching [2. bis 4. März] verbietet die Polizeidirektion sowohl das Faschingstreiben als auch den öffentlichen Verkauf von Faschingsartikeln.