Kurfürst Carl Albrecht setzt die Statuten des Georg-Ritterordens in Kraft
28. März 1729
München * Kurfürst Carl Albrecht setzt die Statuten des Georg-Ritterordens in Kraft. Voraussetzung für die Aufnahme in den Orden ist ein 300jähriger Adelsbesitzstand und 15 altadelige Ahnen väterlicher- und mütterlicherseits.
Personen:
Carl Albrecht Kurfürst
Schlagwörter:
Georgs-Ritterorden, Adelsbesitzstand