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Fakten

König Ludwig II. unterzeichnet die Beitritts-Verträge

30. Januar 1871

München * König Ludwig II. setzt mit seiner Unterschrift die Beitritts-Verträge rückwirkend zum 1. Januar 1871 in Kraft. Doch trotz aller Zugeständnisse bedeutete die Reichsgründung für Bayern und seinen König  

  • eine deutliche Einschränkung der Souveränität,  
  • den Verlust der staatsrechtlichen Unabhängigkeit und  
  • eine Unterstellung der Monarchie der Wittelsbacher unter die Vorherrschaft der Hohenzollern.