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Fakten

Landtagswahlen mit dem neuen Mehrheitswahlrecht

31. Mai 1907

Königreich Bayern * Die Wahlen werden erstmals nach dem neuen Wahlgesetz durchgeführt. Durch das Mehrheitswahlrecht erreicht  

  • das Zentrum mit 44 Prozent der Stimmen 60 Prozent der Mandate,  
  • die Liberalen erhalten 16 Prozent der Mandate bei 24 Prozent der Stimmen,  
  • die SPD benötigt für zwölf Prozent der Mandate 17,7 Prozent der Stimmen. 
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