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Fakten

Der Kirchenaustritt stellt den Tatbestand des Schismas dar

24. April 2006

Würzburg * Die Deutsche Bischofskonferenz stellt in einer Erklärung fest, dass der Austritt aus der katholischen Kirche den Tatbestand des Schismas darstellt und die Strafe der Exkommunikation nach sich zieht.