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Fakten

Herzog Albrecht V. erlässt ein religiöses Mandat

16. November 1566

München * Herzog Albrecht V. erlässt ein religiöses Mandat  

  • zur Einhaltung des sonn- und feiertäglichen Gottesdienstes,  
  • die Aufforderung zu einem gottesfürchtigen Leben und  
  • zur täglichen Verrichtung des Türkengebets.  

Außerdem wird den Wirten verboten, an gebotenen Fasttagen, auch Freitagen und Samstagen, Fremden und Inländern öffentlich Fleisch zu essen zu geben.