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Fakten

Baiern und Pfalz beschließen eine Erbverbrüderungs-Erneuerung

22. September 1766

München • Der baierische Kurfürst Max III. Joseph und sein wittelsbachischer Verwandter Kurfürst Carl Theodor von der Pfalz schließen eine „Erbverbrüderungs-Erneuerung“. Darin werden Baiern und Pfalz erstmals als „unteilbarer Gesamtbesitz des Hauses Wittelsbach“ bezeichnet.