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13. März 1920
Der Kapp-Putsch führt zum Rücktritt der bayerischen Regierung

Berlin * In Berlin findet der rechtsradikale Kapp-Putsch statt. Parallel dazu fordern in München der Regierungspräsident von Oberbayern Gustav von Kahr, Polizeipräsident Ernst Pöhner und Wehrkreiskommandant Arnold von Möhl den von der SPD gestellten bayerischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann zum Rücktritt auf. 

Was in Berlin scheitert, gelingt in München. Gustav Ritter von Kahr bildet - unter Beteiligung der Bayerischen Volkspartei - BVP - eine rechtskonservative Regierung, die alle rechtsextremen Gruppierungen sowie militanten Verbände fördert und schützt. 

Ministerpräsident wird Gustav von Kahr, der zu dieser Zeit auch Adolf Hitler kennenlernt und den er als „Trommler“ für die nationale Sache einspannen will, um mit seiner Hilfe den Kommunismus und den Marxismus abzuwehren und um die „gestörte Ordnung“ in Deutschland wieder ins rechte Lot zu bringen. 

Die rechtsradikalen Verbände können umgekehrt von Bayern aus ihren ideellen Boden vorbereiten.
Gustav von Kahr ist die Integrationsfigur all jener Kräfte in Bayern, die durch einen Staatsstreich die parlamentarische Demokratie abschaffen und die staatliche Unabhängigkeit Bayerns von Berlin vorbereiten wollen.

16. März 1920
Der Antisemitismus wird gewalttätig

München * Der Antisemitismus wird gewalttätig.

  • Der konservative Ministerpräsident Gustav von Kahr (BVP) kündigt in seiner ersten Regierungserklärung an, gegen die „Überfremdung durch Stammesfremde“ einzuschreiten und erklärt die „Reinhaltung des eigenen Volkes von fremden Elementen“ zum Gebot der Stunde. Er meint damit den besonders verhassten „Teil der jüdischen Rasse“, die Ostjuden.
  • Münchens Polizeipräsident Ernst Pöhner hält es für nicht ausgeschlossen, wenn „wegen der unerträglichen Teuerung etwas unternommen, etwa einige Juden aufgehängt würden“. Gegen die gewalttätigen und gewaltbereiten Antisemiten unternimmt die Münchner Polizei allerdings nichts.
  • Nun wird die Situation für die jüdischen Mitbürger unerträglich. Viele verlassen die Stadt.
16. März 1920
Antisemitische Hetze und zunehmende Gewalt

München * Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs verschärft sich das politische Klima in München deutlich. Antisemitische Ressentiments treten zunehmend offen zutage und werden auch von führenden Vertretern des öffentlichen Lebens verbreitet. In seiner Regierungserklärung vom 16. März 1920 kündigt Ministerpräsident Gustav von Kahr Maßnahmen gegen die angebliche „Überfremdung durch Stammesfremde“ an und fordert die „Reinhaltung des eigenen Volkes von fremden Elementen“. Die Äußerungen richten sich insbesondere gegen die aus Osteuropa zugewanderten Juden, die verstärkt zum Ziel antisemitischer Hetze werden. 

Auch Münchens Polizeipräsident Ernst Pöhner fällt durch offen antisemitische Äußerungen auf und verharmlost Gewalt gegen Juden. Gleichzeitig gehen die Behörden nur unzureichend gegen antisemitische Übergriffe und gewaltbereite Gruppierungen vor. Für viele jüdische Münchnerinnen und Münchner verschlechtert sich die Lebenssituation erheblich. Angesichts der zunehmenden Anfeindungen und Bedrohungen verlassen zahlreiche jüdische Familien die Stadt.

26. Februar 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess beginnt

München-Neuhausen * Vor dem Volksgericht München I beginnt der Hochverratsprozess gegen die führenden Beteiligten des gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsches. Angeklagt sind Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Ernst Pöhner, Wilhelm Frick, Heinz Pernet, Ernst Röhm, Hermann Kriebel, Friedrich Weber, Wilhelm Brückner und Robert Wagner. Die Hauptverhandlung dauert 25 Verhandlungstage und endet am 1. April 1924. 

Ursprünglich soll der Prozess im Gerichtsgebäude am Mariahilfplatz stattfinden; aus Sicherheitsgründen wird zeitweise auch die Gefangenenanstalt Landsberg als Verhandlungsort erwogen. Schließlich tagt das Gericht im Hauptlesesaal der ehemaligen Kriegsschule beziehungsweise Infanterieschule an der Blutenburgstraße. Die Umgebung wird weiträumig abgesperrt. 

Der Vorsitzende Richter Georg Neithardt führt den Prozess mit auffälligem Wohlwollen gegenüber den Angeklagten. Hitler erhält ausgiebig Gelegenheit zu politischen Reden und nutzt die Verhandlung als öffentlichkeitswirksame Propagandabühne. 

1. April 1924
Milde Urteile im Hitler-Ludendorff-Prozess 

München-Neuhausen * Nach 25 Verhandlungstagen verkündet das Volksgericht München I die Urteile gegen die führenden Beteiligten am gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch.

  • Adolf Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Ernst Pöhner werden wegen Hochverrats zu jeweils fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Das Gericht erkennt ihnen mildernde Umstände zu und bleibt damit bei der gesetzlichen Mindeststrafe. Die Festungshaft gilt zudem als nicht entehrende Form des Freiheitsentzugs. 
  • Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Heinz Pernet, Robert Wagner und Wilhelm Frick erhalten wegen Beihilfe zum Hochverrat jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie eine Geldstrafe von 100 Goldmark. Erich Ludendorff wird freigesprochen. Das Gericht folgt dabei seiner wenig glaubwürdigen Behauptung, von Hitlers eigentlichen Umsturzplänen nichts gewusst zu haben. 
  • Die Staatsanwaltschaft hat für Hitler acht Jahre Haft beantragt. Das Volksgericht stellt Hitler, Kriebel, Weber und Pöhner jedoch bereits nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten eine Entlassung auf Bewährung in Aussicht. Den wegen Beihilfe Verurteilten gewährt es diese Bewährung sofort. 
  • Auch Hitlers Vorstrafe bleibt folgenlos: Obwohl er 1922 wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden ist und noch unter Bewährung steht, stellt ihm das Gericht erneut eine vorzeitige Haftentlassung in Aussicht. Ebenso sieht es von der gesetzlich vorgesehenen Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers ab. Zur Begründung erklärt das Gericht, die Vorschrift könne auf einen Mann, der sich als Deutscher fühle und im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet habe, nicht angewandt werden. 

Da die bayerischen Volksgerichte in den ihnen übertragenen Verfahren als erste und letzte Instanz entscheiden, ist kein Rechtsmittel möglich. Das außergewöhnlich milde und sofort rechtskräftige Urteil wird bereits von Zeitgenossen scharf als Ausdruck einer politisch einseitigen Justiz kritisiert. 

1. April 1924
Privilegierte Festungshaft in Landsberg 

Landsberg am Lech * Unmittelbar nach der Urteilsverkündung treten Adolf Hitler, Hermann Kriebel und Friedrich Weber ihre Festungshaft in der Gefangenenanstalt Landsberg am Lech an. Ernst Pöhner kann seinen Haftantritt dagegen bis zum 5. Januar 1925 hinauszögern. 

Die Landsberger Anstalt besitzt keinen Festungscharakter. Ein gesonderter Gefängnistrakt dient jedoch seit 1920 als sogenannte Festungshaftanstalt. Hitler und seine Mitgefangenen werden dort in eigenen Stuben untergebracht und können einen Gemeinschaftsraum nutzen. 

Anstaltsleiter Otto Leybold betrachtet die Putschisten als „nationalhochgesinnte Männer“ und gewährt ihnen einen außerordentlich milden Strafvollzug. Hitler darf weit mehr Besucher empfangen, als die Hausordnung vorsieht, und politische Gespräche teilweise ohne Aufsicht führen. Bis zu seiner Entlassung werden 330 Personen zu ihm vorgelassen. 

Spätestens im Juni 1924 beginnt Hitler auf einer Schreibmaschine mit der Niederschrift eines politischen und autobiografischen Manuskripts, aus dem später der erste Band von „Mein Kampf“ hervorgeht. Die Haft bietet ihm zugleich Gelegenheit, seine politischen Kontakte zu pflegen und seine Stellung innerhalb der zersplitterten völkischen Bewegung zu festigen.