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Nach dem 7. Juni 1918
Kurt Eisner wird von Neudeck nach Stadelheim verlegt

München-Au - München-Stadelheim * Ohne Mitteilung über eine Änderung in seinem Status als Untersuchungsgefangener wird Kurt Eisner - laut seinem Gefängnis-Tagebuch - zwischen dem 6. und 15. Juni 1918 vom Gerichtsgefängnis Neudeck in die staatliche Strafanstalt in Stadelheim verlegt.

Er wird in Stadelheim in der Zelle 70 untergebracht. In dieser Zelle sollte später auch der Eisner-Mörder Anton Graf von Arco auf Valley, ab 1923 der Putschist Adolf Hitler einsitzen. Der SA-Führer Ernst Röhm wird in der Nacht vom 30. Juni 1934 in der Zelle 70 erschossen. 

26. April 1919
Mit gefälschten Freisfahrtsscheinen nach Eichstätt

München-Isarvorstadt - Eichstätt * Vom 18. April bis zur Besetzung der Thule-Büros im Hotel Vier Jahreszeiten und der Verhaftung der noch in München verbliebenen Thule-Mitglieder am 26. April werden weit über 500 Personen zum Teil mit gefälschten Freifahrtscheinen aus München herausgeschleust und nach Eichstätt gebracht.

Unter den Reisenden befinden sich auch Rudolf Heß und der Berufssoldat Ernst Röhm, der sich dem Freikorps Epp anschließen will. In kürzester Zeit ist das Freikorps Oberland zu einem voll bewaffneten Regiment mit 250 Mann ausgebaut. 

20. Februar 1920
Die DAP wird in NSDAP umbenannt

München * Die Deutsche Arbeiterpartei - DAP wird in Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - NSDAP umbenannt. Das Kürzel NS soll die Besonderheit der Partei hervorheben und wird von Adolf Hitler, Dietrich Eckart, Hermann Esser, Rudolf Heß, Ernst Röhm und Gottfried Feder an der Parteiführung vorbei eingeführt. 

9. November 1923
Der Marsch zur Feldherrnhalle

München-Maxvorstadt * Beim Hitler-Ludendorff-Putsch ist das Kriegsministerium ein Zwischenziel des „Marsches nach Berlin“, der jedoch an der Feldherrnhalle gestoppt wird.

Ernst Röhm besetzt im Auftrag Hitlers mit 400 Bewaffneten sein eigenes Bürohaus, in dem er Stabsoffizier war. Ohne Erfolg!

1. April 1924
Milde Urteile im Hitler-Ludendorff-Prozess 

München-Neuhausen * Nach 25 Verhandlungstagen verkündet das Volksgericht München I die Urteile gegen die führenden Beteiligten am gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch.

  • Adolf Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Ernst Pöhner werden wegen Hochverrats zu jeweils fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Das Gericht erkennt ihnen mildernde Umstände zu und bleibt damit bei der gesetzlichen Mindeststrafe. Die Festungshaft gilt zudem als nicht entehrende Form des Freiheitsentzugs. 
  • Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Heinz Pernet, Robert Wagner und Wilhelm Frick erhalten wegen Beihilfe zum Hochverrat jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie eine Geldstrafe von 100 Goldmark. Erich Ludendorff wird freigesprochen. Das Gericht folgt dabei seiner wenig glaubwürdigen Behauptung, von Hitlers eigentlichen Umsturzplänen nichts gewusst zu haben. 
  • Die Staatsanwaltschaft hat für Hitler acht Jahre Haft beantragt. Das Volksgericht stellt Hitler, Kriebel, Weber und Pöhner jedoch bereits nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten eine Entlassung auf Bewährung in Aussicht. Den wegen Beihilfe Verurteilten gewährt es diese Bewährung sofort. 
  • Auch Hitlers Vorstrafe bleibt folgenlos: Obwohl er 1922 wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden ist und noch unter Bewährung steht, stellt ihm das Gericht erneut eine vorzeitige Haftentlassung in Aussicht. Ebenso sieht es von der gesetzlich vorgesehenen Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers ab. Zur Begründung erklärt das Gericht, die Vorschrift könne auf einen Mann, der sich als Deutscher fühle und im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet habe, nicht angewandt werden. 

Da die bayerischen Volksgerichte in den ihnen übertragenen Verfahren als erste und letzte Instanz entscheiden, ist kein Rechtsmittel möglich. Das außergewöhnlich milde und sofort rechtskräftige Urteil wird bereits von Zeitgenossen scharf als Ausdruck einer politisch einseitigen Justiz kritisiert.