1. April 1989
Bis zu 14 Tage Unterbindungsgewahrsam
Freistaat Bayern * Eine Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes tritt in Kraft. Sie verlängert den möglichen richterlich angeordneten Unterbindungsgewahrsam von bislang höchstens zwei auf bis zu 14 Tage. Betroffene können damit festgehalten werden, um erwartete Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu verhindern.
Die Staatsregierung begründet die Verschärfung unter anderem mit den Erfahrungen bei den Auseinandersetzungen um die WAA. Bürgerrechtsorganisationen und Oppositionsparteien kritisieren die Regelung als unverhältnismäßige „Vorbeugehaft“ und bezeichnen sie als „Lex Wackersdorf“.