Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
0 Chronik 2026
März 1900
Antisemitische Ausschreitungen im Kreuzbräu

München-Hackenviertel * Als der Wiener Gemeinderat Lucian Brunner im Münchner Kreuzbräu im Auftrag des Historikers und Pazifisten Ludwig Quidde für den liberalen Demokratischen Verein einen Vortrag halten soll, kommt es durch Parteigänger der Christlich-Sozialen-Vereinigung zu Ruhestörungen und einer Massenschlägerei.

Als Quidde das Rednerpult betritt, „ging ein wütendes Gejohle und Gepfeife an, unterbrochen von Rufen: [...] „Raus mit dem Juden".

Am Veranstaltungslokal bringen die Antisemiten ein Plakat mit folgender Aufschrift an: „Hier werden wegen Kohlemangels Juden verbrannt“.

März 1900
Antisemitische Ausschreitungen bei einer politischen Versammlung 

München-Hackenviertel * Bei einer Veranstaltung des Liberalen Demokratischen Vereins im Münchner Kreuzbräu kommt es zu schweren Störungen und einer Massenschlägerei. Der Wiener Gemeinderat Lucian Brunner soll dort im Auftrag des Historikers und Pazifisten Ludwig Quidde einen Vortrag halten. Anhänger der Christlich-Sozialen Vereinigung versuchen jedoch, die Veranstaltung zu verhindern. 

Als Ludwig Quidde das Rednerpult betritt, wird er mit lautem Gejohle, Pfeifkonzerten und antisemitischen Rufen empfangen. Vor dem Veranstaltungslokal bringen die Störer zudem ein Plakat mit der Aufschrift „Hier werden wegen Kohlemangels Juden verbrannt“ an. Der Vorfall verdeutlicht die zunehmende öffentliche Präsenz und Radikalisierung antisemitischer Agitation in München zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

16. Januar 1920
Freispruch für Anton Graf Arco auf Valley gefordert

München * In der Stadt finden zahlreiche Kundgebungen statt, auf denen zumeist Studenten unter schwarz-weiß-roten Fahnen einen Freispruch Arcos fordern. Es drohen antisemitische Ausschreitungen, bis der Verteidiger Arcos die Gemüter mit der Ankündigung beruhigen kann, dass begründete Aussicht auf Begnadigung des Verurteilten besteht.